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BVFI und BVGeM

Sept. 25, 2023

GebäudeEnergieGesetz: Ölkessel? Gasheizung? Wärmepumpe? Klare Antwort: „Energieeffizienz“ 

Die Gebäudehülle dämmen, neue Fenster einbauen. So werden immerhin schon mal 80 Prozent der Klimaziele erreicht.

Ab 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. „... soll möglichst ...“ heißt nicht „... muss ...“. Aus dem „Heizhammer“ ist ein „Klima-Kompromiss“ geworden. Bestehende Öl- und Gas-Heizungen können weiterlaufen, es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen und eine umfangreiche Förderung. Erst ganz am Ende steht ein „Muss“: Am 31.12.2044 ist Schluss für fossile Brennstoffe. 

Die noch immer hitzig geführte Debatte zur Novelle des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) bewegt und verunsichert ganz Deutschland. Es scheint als würde es nur Fragen geben. Die gute Nachricht: Auf die 114 komplizierten GEG-Paragrafen und 11 umfangreichen Anlagen gibt es quasi als Überschrift ein einziges Wort als klare Antwort:„Energieeffizienz“.

Kein akutes Verbot von Öl- und Gasheizungen. Schrittweiser Ausstieg aus der fossilen Energie.

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird: Fakt ist, dass es kein akutes Verbot von Öl- und Gasheizungen geben wird, auch wenn deren Ende eingeläutet ist. Es wird einen schrittweisen Ausstieg aus der fossilen Energie bis 2045 geben. Es wäre auch technisch gar nicht möglich, weit über 10 Millionen Heizungen auf einen Schlag auszutauschen. Was gilt denn nun ab 1. Januar 2024 für Hauseigentümer?

1. Eine Öl- oder Gasheizung, die noch funktioniert, darf weiter betrieben werden. Selbst wenn sie einen Defekt hat, darf sie repariert werden. Nur wenn sie nicht mehr repariert werden kann, muss man sich von ihr endgültig verabschieden. Es gibt jedoch Übergangsfristen (siehe Punkt 3).

2. Wenn eine Heizung neu installiert wird, dann muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet ab 1. Januar 2024 für Neubauten: Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Hybridheizung, solarthermie-unterstützte Haustechnik (auch „Sonnenhaus“), Stromdirektheizung (Infrarotheizung), „H2-Ready“-Gasheizung (wasserstofftauglich) oder eine Biomasseheizung mit Biogas als Energieträger.

3. In einem Bestandsgebäude sind bei einem Heizungstausch zusätzlich auch Biomasseheizungen auf Basis „Pellets“, „Hackschnitzel“ und „Scheitholz“ (Holzvergaserkessel) erlaubt. Auch ein Kamin-Kachelofen darf neu eingebaut werden. Doch im Bestand greift das GEG teilweise erst im Jahr 2028. Zunächst muss es überall erstmal eine kommunale Wärmeplanung geben. Städte mit über 100.000 Einwohnern haben Zeit bis Mitte 2026, Städte und Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen erst Mitte 2028 startklar sein. Bis dahin ändert sich für Hauseigentümer nichts.

Kommunale Wärmeplanung: klimaneutrales Wärmekonzept für den eigenen Wohnort

Damit nun diese kommunalen Wärmeplanungen auf Grundlage einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufgestellt werden können, muss zunächst der gesamte Wärmebedarf einer Stadt oder Kommune ermittelt werden. Im Anschluss wird überlegt, ob beispielsweise Wärmenetze wirtschaftlich umsetzbar sind. Erst danach kann ein Hauseigentümer verlässlich entscheiden, so die Argumentation, welche Heizung für ihn die beste ist. 

Doch an diesem Punkt fehlt in der hitzigen Debatte rund ums GEG das entscheidende Energieeffizienz-Argument: Würde man jetzt sofort alle älteren Häuser zunächst vernünftig dämmen, würde man den Gesamt-Energiebedarf in der Stadt oder Kommune deutlich reduzieren und bekäme ein komplett anderes Ergebnis als aktuell vorgesehen, da man eine Wärmeplanung jetzt auf Basis des unsanierten Zustands macht. Es wird am Ende also Wärme bereitgestellt, die man gar nicht mehr benötigt.

Auch nach 2026/2028 dürfen übrigens noch Öl- und Gasheizungen installiert werden, wenn diese etwa eine Wärmepumpe unterstützen, die den Wärmebedarf im Winter nicht allein aus eigener Kraft schafft. Klüger ist es, für ein gut gedämmtes Haus eine passende Wärmepumpe zu konfigurieren, anstatt zwei Heizungssysteme neu einzubauen, die dann beide auch gewartet werden müssen. Inklusive regelmäßige Schornsteinfegerbesuche. Wer denkt sich solche Konzepte aus?

Die Verunsicherung bei Hauseigenümern hatte im Jahr 2023 auch dazu geführt, dass die Anzahl der energetischen Gebäudemodernisierungen stark zurückgegangen ist und es einen Run auf Gasheizungen gab. Allein im Jahr 2022 wurden noch über 600.000 neue Gasheizungen eingebaut. Ein großer Schritt zurück in die Vergangenheit. Heute eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen ist – abgesehen vom Umweltschaden – fatal, da die Preise für Öl und Gas in den nächsten Jahren massiv steigen werden. 

Dank Förderung kann eine Wärmepumpe in der Anschaffung billiger als eine Gasheizung sein

Das neue GEG sieht ohne Wenn und Aber vor, dass bis Ende 2044 keine Öl- und Gasheizung mehr in Betrieb ist. Aufgrund der angekündigten Förderprogramme ist es sinnvoll, eine defekte Öl- oder Gasheizung ab Januar 2024 freiwillig gegen eine klimafreundliche Alternative zu tauschen.

Rechenbeispiel: Neue Gasheizung ohne Förderung: 14.000 Euro. Wärmepumpe mit Förderung: 30.000 Euro minus 15.000 Euro = 15.000 Euro. Bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro bekommt ein Hauseigentümer in diesem Beispiel sogar 21.000 Euro Zuschuss: Da ist die Wärmepumpe mit 9.000 Euro in der Anschaffung dann billiger als die neue Gasheizung (14.000 Euro). Und die Heizkosten sind bei der Wärmepumpe sowieso niedriger. Danke Bundesregierung.

Empfehlung per sofort: Zweigleisige Strategie

Für den Gebäudesektor gibt es per sofort eine zweigleisige Strategie, wenn wir wahrhaftig daran interessiert sind, unseren Lebensraum zu erhalten: Beginnend mit den sehr alten Häusern („Worst Performing Buildings“ – Effizienzklassen G und H) werden per sofort die Gebäudehüllen gedämmt. Bis zu 80 Prozent Energieeinsparung sind möglich. Das bedeutet 80 Prozent weniger Treibhausgas-Emissionen, wenn eine Öl- oder Gasheizung im Haus eingebaut ist.

Parallel werden in diesen Bestandsgebäuden die alten Öl- und Gasheizungen dann Stück für Stück durch umweltverträgliche Heizsysteme getauscht. Ein einfacher, sinnvoller und plausibler Plan, der schon jetzt – wie in der Vergangenheit auch – über eingesparte Energiekosten und Förderzuschüsse finanziert werden kann, wie mit dem BVGeM-Wirtschaftlichkeitsrechner aufgezeigt wird.

Über 5.000 BVGeM-zertifizierte Modernisierungsberaterinnen und -berater können es vorrechnen. Das Geld gibt man also so oder so aus: Entweder wird es verheizt oder eben ins eigene Haus investiert. Der Schlüssel liegt nach wie vor bei der Energieeffizenz. Die beste Energie ist eben immer noch die, die wir gar nicht erst brauchen.

Die Zeit des Diskutierens und Abwartens ist rum, die Zeit des Machens beginnt. Hauseigentümer und Klima profitieren. Jetzt – und nicht erst ab 2026 oder 2028. 
07 Feb., 2024
Die Nachfrage nach Wohnimmobilien war im vergangenen Jahr eher mau, wie eine Umfrage unter Maklern zeigt. Um das Geschäft wieder zum Laufen zu bringen, plant ein großer Teil der Player am Markt mehr Investitionen in die Digitalisierung. Die Mehrheit (70 Prozent) der Makler verzeichnete im vergangenen Jahr eine Nachfrage nach Immobilien auf einem niedrigen Niveau. Etwa jeder fünfte Makler berichtet, dass die Nachfrage bis Ende 2023 angestiegen ist, und die Hälfte (52 Prozent) blickt optimistisch auf das Jahr 2024. Das zeigt eine Umfrage des Online-Portals ImmoScout24. Nur ein Drittel der Befragten äußerte sich neutral und nur etwa 15 Prozent sind pessimistisch gestimmt. >>> Weiterlesen <<<
von Jürgen Engelberth 07 Feb., 2024
BVFI fordert Umdenken bei Immobilienfinanzierung angesichts geplanter Verschärfung der Kreditvergaberegeln
05 Feb., 2024
Die Debatte um die Grundsteuerreform in Deutschland nimmt eine neue Wendung. Beim jährlichen Finanzgerichtstag in Köln wurden ernsthafte Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer Regelungen laut.
04 Feb., 2024
Neue Regelungen zum Bargeldverbot in der Europäischen Union
17 Jan., 2024
In einer Zeit des rasanten globalen Wandels steht die Wirtschaft vor zahlreichen Herausforderungen. Doch eine der größten Hürden ist oft hausgemacht: die Bürokratie. In verschiedenen Sektoren – von der Landwirtschaft bis zum Gesundheitswesen – klagen Akteure über die lähmenden Auswirkungen überbordender Bürokratie. Doch worin liegen die konkreten Probleme und was können wir dagegen tun? Landwirtschaft unter Druck Beginnen wir im Feld der Landwirtschaft. Bauern sehen sich mit einem wachsenden Berg von Vorschriften und Papierkram konfrontiert. Von Subventionsanträgen bis hin zu Umweltauflagen ist die Liste lang. Diese Regulierungen, obwohl oft gut gemeint, führen zu massiven Zeitaufwänden und Kosten, die besonders kleine Betriebe hart treffen. Das Gesundheitswesen im Würgegriff der Vorschriften Ähnlich sieht es im Gesundheitssektor aus. Krankenhäuser und Praxen kämpfen mit komplexen Abrechnungssystemen und Datenschutzregelungen. Ärzte verbringen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Büroarbeit statt mit Patientenversorgung. Dies führt zu Effizienzverlusten und beeinträchtigt die Qualität der Gesundheitsversorgung. Nicht nur im Gesundheitswesen Aktuell finden wir täglich Berichterstattungen über Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen. Tatsache ist aber, dass alle Branchen hiervon extrem betroffen sind, insbesondere auch. Daher möchten wir hier heute mal den Berufsstand der Immobilienmakler beleuchten: Immobilienwirtschaft - Immobilienhandel Hier ein paar Beispiele für bürokratische Auflagen im Immobilienhandel: Widerrufsbelehrungen: Immobilienmakler müssen sicherstellen, dass sie Käufer und Verkäufer über ihr Widerrufsrecht informieren und die erforderlichen Dokumente und Informationen bereitstellen. Cookie Richtlinien: Webseitenbetreibermüssen Informationen über die Verwendung von Cookies auf ihren Websites bereitstellen und die Einwilligung der Nutzer einholen. Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) : Die DSGVO legt strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Alle Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten, wenn sie personenbezogene Daten von Kunden verarbeiten. AVV (Auftragsverarbeitungsverträge): Sobald sie Dritte zur Verarbeitung von Daten beauftragen, müssen sie in der Regel AVV abschließen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung den Datenschutzanforderungen entspricht. Weiterbildungsverordnung : Je nach Region oder Land müssen Immobilienmakler Weiterbildung Anforderungen erfüllen, um ihre Lizenz aufrechtzuerhalten. Geldwäschegesetz : Immobilienmakler sind oft verpflichtet, Anti-Geldwäsche-Verfahren zu implementieren und verdächtige Transaktionen zu melden. Grundsteuer : Immobilienmakler müssen über die aktuellen Grundsteuersätze und -vorschriften informiert sein, da diese den Wert einer Immobilie beeinflussen können. Wettbewerbsrichtlinien: Immobilienmakler müssen sicherstellen, dass ihre Marketing Praktiken und Angebote im Einklang mit den geltenden Wettbewerbsgesetzen stehen. Mietpreisbremse : In Regionen mit Mietpreisbremsen müssen Immobilienmakler die Mietpreisregulierungen einhalten und entsprechende Informationen an Mieter und Vermieter weitergeben. Provisionsgesetze und Bestellerprinzip: Diese Gesetze regeln, wer die Maklerprovision bezahlen muss, und kann je nach Region oder Objektart unterschiedlich sein. Gebäude Energiegesetz: Immobilienmakler müssen die Energieeffizienzanforderungen für Gebäude beachten und gegebenenfalls entsprechende Informationen bereitstellen. Dokumentationen : Die ordnungsgemäße Dokumentation von Immobilientransaktionen ist entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Streitigkeiten zu vermeiden. Dies ist nur ein kleiner Auszug von bürokratischen “Behinderungen” im Arbeitsalltag eines Maklers. Im Bauwesen stellt sich die ganze Sache dabei noch wesentlich komplexer dar. Unternehmer, die sich zum Beispiel im Jahr 2000 oder früher selbständig gemacht haben, können sich nur noch verwundert die Augen reiben. Wirtschaftliche Folgen Die Bürokratie bremst nicht nur einzelne Sektoren, sie ist auch ein Hemmschuh für das gesamte Wirtschaftswachstum. Innovative Projekte werden durch langwierige Genehmigungsverfahren verzögert, Unternehmensgründungen durch komplizierte Vorschriften erschwert. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit leidet unter diesen selbst auferlegten Fesseln. Globale Perspektiven und Lösungsansätze Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es auch anders geht. Länder, die es geschafft haben, ihre Bürokratie zu straffen, berichten von einem Aufschwung in Unternehmertum und Innovation. Es gibt Ansätze, wie die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen oder die Einführung von 'One-Stop-Shops' für Unternehmensgründer, die beweisen, dass Effizienz und Regulierung kein Widerspruch sein müssen. Es ist an der Zeit, dass wir die Bürokratie als das erkennen, was sie ist: ein doppeltes Schwert, das sowohl schützen als auch schaden kann. Eine kluge, zielgerichtete Reform der Bürokratie könnte den Weg für eine dynamischere, innovativere Wirtschaft ebnen, die sowohl den Anforderungen der Gegenwart als auch denen der Zukunft gerecht wird.
16 Jan., 2024
Innerhalb von nur zwei Jahren hat es die Ampelregierungen durch Entscheidungen, Kippen dieser Entscheidungen sowie erneuter Fehlentscheidungen geschafft, nicht nur unsere Wirtschaft, sondern sogar unser stabiles Fundament, den Immobilienmarkt, ins Wanken zu bringen. Steht er nun vor dem freien Fall? Es war kurz nach der Bildung der neuen Regierung, als Herr Habeck über Nacht die KFW Förderung für den Neubau gestoppt hat. Ohne Vorwarnung, ohne sofortige Alternative. Es sollten sehr kurzfristig neue, viel bessere und gezieltere Förderungen folgen. Es kamen? Keine. Stattdessen kam der Krieg mit der einhergehenden Energieknappheit, der Inflation und den steigenden Baukosten. Anstatt dem mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken, wurden ideologiegetriebene Ideen auf den Weg gebracht. Heizungsgesetz trotz anstehender Entscheidungen auf EU Ebene, Abschaltung der letzten, eigenen Atomkraftwerke, „grüne“ Energie für Wärmepumpen aus Gas- und Kohlekraftwerken, Zukauf teurer Energie aus dem Ausland, was in Summe zusätzlich preistreibend wirkte. Die Inflation stieg auf ein Rekordniveau. Die Leit- und damit die Bauzinsen folgten. Das „Corona Sondervermögen“ sollte alles richten. Bis es kurzerhand gekippt wurde. Dann wird die Bundesregierung auch noch verknackt, weil sie nicht schnell genug die selbstgesteckten Klimaziele erreicht, und dafür Sofortmaßnahmen einleiten muss, die auch den Gebäudesektor betreffen sollen. Niedersachsen zum Beispiel führt nun die Solarpflicht ein, sobald Dächer saniert oder neu errichtet werden. Und dabei sind die Entscheidungen auf EU Ebene noch nicht mal zu greifen, die für den Gebäudesektor folgen werden. Der Wohnungsbau kommt zum Erliegen. Die Wohnbauziele werden vollumfänglich verfehlt. Wohnraum wird zu einem knappen Gut. Und dennoch fallen die Preise für ältere Bestandsimmobilien? Der überwiegende Teil unserer Bestandsgebäude, ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, haben energetische Defizite. Mit der Brechstange wird versucht, dies in kurzer Zeit zu beheben. Aber wer soll das bezahlen?! Am Ende bleibt es bei uns Eigentümern. Die Kosten auf mögliche Mieter umzulegen, wie lange wird das noch möglich sein, bevor der nächste Mietenstop folgt? Wo bleibt der Anreiz, zu investieren? Die Fehlentscheidungen unserer Regierung führen zu einer Zwangsentwertung unserer höchsten Werte, den der Immobilien. Insbesondere in Gebieten mit niedrigen Bodenrichtwerten oder älteren Bestandsimmobilien wird es eng für Eigentümer. Die preisliche Schere zwischen Neubauten und Altbestand wird immer größer, Bestandsbauten verlieren weiter an Wert. Dazu ist die Unsicherheit am Markt, insbesondere bei den Käufern, in den letzten zwei Jahren rasant gestiegen. Bei einer derartigen Achterbahnfahrt wundert mich das persönlich nicht. Denn wer weiß nun schon, was morgen ist oder ob die da oben ihr Geschwätz von gestern morgen noch interessiert. In Frankreich würden schon die Straßen brennen, wenn die Regierung so fehlschlagen würde. Zumindest unsere Landwirte stehen bereits auf und machen sich laut und stark. Welche Optionen haben Eigentümer? Weiter schweigen und alles hinnehmen, wie es der deutschen Kultur entspricht, ist eine Option, aber sicher nicht hilfreich. Abwandernd und im Ausland investieren? Nachvollziehbar! Gerade wenn die Renditen deutlich vielversprechender sind. Sich laut zu machen ist wichtig, damit die Politiker verstehen, was sie mit ihrem Hü und Hott anrichten. Deutlich machen, wie wichtig Verbindlichkeit, Beständigkeit und Verlässlichkeit sind. Sich einsetzen, z.B. auf Ebene der Verbände, ist mindestens genauso wichtig. Ohne unsere Wirtschaft und unsere Leistungsträger können die Kosten eines Sozialstaats nicht bezahlt werden. Ohne unsere Immobilie und deren Eigentümer als entsprechende Leistungsträger mangelt es an Wohnraum. Politik, wach auf! Nun zu der wichtigsten Frage zum Schluss: Lohnt es sich, weiterhin in Immobilien zu investieren? Ich antworte mit einem ganz klaren JA! Die Preise fallen, aktuell auch die Zinsen. Wenn nicht jetzt, wann dann? Zu Beginn meiner Ausbildung zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vor nunmehr 25 Jahren habe ich mir gesagt: Gewohnt werden muss immer, auch wenn sich die Rahmenbedingungen und die Märkte ändern. Deshalb habe ich mich für diesen Weg entschieden. Daher mein Tipp an jeden Immobilienkäufer und Investor: Suchen Sie sich jetzt einen fachlich versierten Partner an Ihrer Seite, der für Sie den passenden Invest findet und Sie beim Kauf und auch darüber hinaus begleitet. Denn Immobilien sind und bleiben unsere höchsten Werte. Und deshalb investiere auch ich weiterhin in Betongold. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin gute Geschäfte! Ihre Silke Hanebuth Geschäftsführerin der Silke Hanebuth Immobiliengesellschaft mbH Mitglied des Vorstandes des BVFI
von 183:750963327 (Jürgen Engelberth) 15 Jan., 2024
In deutschen Städten verschärft sich zunehmend der Wohnungsnotstand. Besonders in Metropolregionen steigen die Mieten, während der verfügbare Wohnraum abnimmt. Diese Entwicklung macht den sozialen Wohnungsbau zu einem kritischen Instrument im Kampf gegen die Wohnungsnot. Der soziale Wohnungsbau zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Gruppen bereitzustellen. Durch staatliche Förderungen und regulierte Mietpreise wird versucht, ein soziales Gleichgewicht zu bewahren und Gentrifizierung entgegenzuwirken. Jedoch stehen diesem Ansatz Herausforderungen gegenüber. Die Finanzierung sozialer Wohnprojekte ist oft komplex und politisch umstritten. Zudem bedarf es einer sorgfältigen Planung und Umsetzung, um langfristig wirksame Lösungen zu schaffen. Trotz dieser Herausforderungen gibt es Erfolgsgeschichten. Einige Städte haben innovative Projekte umgesetzt, die als Modell für nachhaltigen sozialen Wohnungsbau dienen könnten. Wien wird oft als ein erfolgreiches Beispiel für sozialen Wohnungsbau zitiert. Die Stadt hat eine lange Tradition des sozialen Wohnungsbaus, der etwa 60% der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum bietet. Die Wiener Wohnmodelle zeichnen sich durch Qualität, Zugänglichkeit und soziale Mischung aus. Darüber hinaus hat auch Hamburg Maßnahmen ergriffen, um durch kooperative Baulandentwicklung und Förderung gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften den Wohnungsmarkt zu stabilisieren. Diese Städte zeigen, wie durch gezielte Politik und langfristige Planung der soziale Wohnungsbau erfolgreich umgesetzt werden kann. Abschließend lässt sich festhalten, dass der soziale Wohnungsbau eine wesentliche Säule im Kampf gegen den Wohnungsnotstand in Deutschland ist. Eine verstärkte politische und gesellschaftliche Unterstützung ist entscheidend, um langfristig wirksame Lösungen zu implementieren und die Wohnungsnot effektiv zu bekämpfen. Der soziale Wohnungsbau ist nicht nur eine Frage der Infrastruktur, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Stabilität in Deutschland. Durch gezielte Investitionen und innovative Projekte kann der soziale Wohnungsbau dazu beitragen, dass Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zugänglich bleibt. Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) hat durch seinen Maklerbeirat die "Initiative für bezahlbares Wohnen" ins Leben gerufen. Diese Initiative stellt ein bedeutendes Forum dar, um bezahlbaren Wohnraum in den Mittelpunkt der Diskussion zu rücken und konstruktive Dialoge zwischen der Immobilienwirtschaft und der Politik zu fördern. Ziel ist es, praktikable Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Der BVFI betont dabei die Notwendigkeit, alle relevanten Akteure einzubinden, um nachhaltige und effektive Strategien im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu realisieren.
27 Sept., 2023
Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für schärfere Mietbegrenzungen aus. In angespannten Wohnungsmärkten sollen die Mieten in Bestandsverträgen um maximal 6 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen, maximal auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das sieht laut übereinstimmenden Medienberichten ein Papier der Fraktionsspitze vor, das am Montag auf einer Klausur beschlossen werden soll. Derzeit gilt in angespannten Märkten eine Kappungsgrenze von 15 %; im Ampel-Koalitionsvertrag wurde eine Absenkung auf 11 % vereinbart, ein Gesetzentwurf von FDP-Justizminister Buschmann steht aus. Zudem sollen Indexmieten nach SPD-Vorstellungen nicht mehr an den Verbraucherpreis-, sondern an den Nettokaltmietenindex geknüpft werden. Bei möbliert vermietetem Wohnraum sollen Vermieter den Möblierungszuschlag gesondert ausweisen, kurzfristige Vermietungen von mehr als sechs Monaten nicht mehr als "vorübergehend" gelten. Auch Wohnungskäufer will die SPD entlasten. Sie sollen nur dann Maklerprovision zahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben; für Notarkosten soll eine Pauschale gelten. Den Effizienzhausstandard 40 im Neubau will man zudem weiter fördern, einen höheren Standard zunächst nicht weiterverfolgen.
27 Sept., 2023
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt vor Forderungsschreiben per E-Mail eines Rechtsanwalts aus Berlin. Hierbei bedient sich der Verfasser des Forderungsschreibens der Personalien und der Anschrift eines tatsächlich existenten Rechtsanwalts. Dieser hat jedoch mit den Forderungen nichts zu tun. Unter Bezugnahme auf eine angeblich zuvor erfolgte Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung wird gefordert, sich unter der URL matthias-losert.com zu verifizieren, um dann die erforderlichen Zahlungsinformationen zu erhalten. Der DSW bittet zwecks Überprüfung der Herkunft solcher E-Mails und zur Erstattung einer eigenen Strafanzeige um Zusendung der entsprechenden E-Mails mit dem dazugehörigen erweiterten Header (vollständige Kopfzeile). Achtung: Eine Weiterleitung ist nicht möglich. Der Betroffene muss von dem erweiterten Header einen separaten Screenshot machen und diesen der E-Mail beifügen.
27 Sept., 2023
Geplante Expansionen großer internationaler Konzerne geben ostdeutschen Bundesländern Rückenwind. Deshalb rechnet u. a. Colliers im zweiten Halbjahr 2023 mit steigenden Flächenumsätzen in diesen Märkten. Von dieser Entwicklung profitieren Städte wie Chemnitz, Erfurt, Frankfurt (Oder) und Magdeburg, in denen ein knappes Angebot an modernen Flächen für stabile bis moderat steigende Mieten für Büros und Logistik sorgten. Brandenburg etabliert sich als Industrie- und Logistikstandort. Diese Einschätzungen vertraten Experten von Colliers, DVI, Capital Bay und Alcaro Invest in einer Gesprächsrunde zu "Hidden Champions im Osten". Auch jenseits von Leipzig und Dresden sei die Nachfrage nach Grundstücken für Büro- und Logistikprojekte bei Investoren und Eigennutzern in Ostdeutschland ungebrochen hoch; als Beispiele wurden Standortentscheidungen von Intel, Beiersdorf oder Deutsche Aircraft genannt. Dies entfalte Rückenwind und Sogwirkung, was wiederum Chancen für Gewerbemieter und Investoren eröffne.
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