Glaab

Florian Glaab Versicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Was sind eigentlich Vermögensschäden?
Der Versicherungsfachmann würde sagen: "Vermögensschäden sind alle Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind."

Muss man sich dagegen versichern? Man sollte es! Denn Vermögensschäden sind zwar selten, aber wenn sie vorkommen, können sie teuer werden, ja sogar eine Unternehmerexistenz ruinieren. Und bedenken Sie: Die meisten Makler arbeiten als Einzelunternehmer und haften mit ihrem gesamten, also auch ihrem privaten, Vermögen!

Ein "Schaden" beginnt mit einer Forderung, die an Sie herangetragen wird. Die Aufgabe der Vermögensschaden-haftpflicht-Versicherung ist es, unberechtigte Forderungen abzuwehren (passive Rechtsschutzversicherung) und berechtigte Forderungen zu befriedigen.

Hier einige Beispiele für typische Vermögensschäden:

Der neue Eigentümer können entgegen der Inaussichtstellung des Maklers nicht nach 9 Monaten sondern erst nach 3 Jahren den Eigenbedarfsanspruch gegenüber den Mietern geltend machen.
Im Exposé des Maklers wird der Kaufpreis für eine Wohnung irrtümlich mit 110.000 € statt mit 118.000 € angegeben.
Vom Makler wird eine vereinbarte Mietbürgschaft nicht eingereicht, weshalb der Vermieter nach Auszug der Mieter auf Renovierungskosten der Wohnung "sitzen bleibt".
Im Exposé des Maklers wird der Kaufpreis für eine Wohnung irrtümlich mit 110.000 € statt mit 118.000 € angegeben.
Durch einen Übermittlungsfehler des Maklers war der Verkaufserlös für den Wohnkomplex zu niedrig angesetzt. Bei der Aufteilung erhält ein Eigentümer nicht den vereinbarten Betrag für seine Anteile.
Der Makler stellt in Aussicht, die Immobilie in einem bestimmten Zeitraum zu verkaufen. Daraufhin erwirbt der verkaufswillige Eigentümer eine andere Immobilie. Der eingeplante Verkauf scheitert und der Kauf muss rückabgewickelt werden.
Unser Mehrwertpartner, das LVM Versicherungsbüro Florian Glaab, kann Ihnen als Premiumpartner des BVFI bereits ab 120 € netto jährlich einen Versicherungsschutz über 100.000 € gegen Vermögensschäden anbieten.

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Die Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung entfaltet ihre Wirkung bei Personen- und Sachschäden.
Folgende Fälle kommen z.B. in Frage:

  •     Sie werden im Büro besucht und Ihr Kunde kommt, warum auch immer, zu Schaden,
  •     Sie besichtigen eine Immobilie und beschädigen oder zerstören einen Gegenstand,  u.v.m.

Schon für eine Jahresprämie von ca. 100 € netto übernimmt die Versicherung entweder die Abwehr oder die Erstattung der vermeintlichen Ansprüche.

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